Englischkurs für Mitarbeiter: steuerfrei statt geldwerter Vorteil
Die kurze Antwort: Ja, ein Englischkurs für Mitarbeiter ist steuerlich absetzbar – und in der Regel sogar komplett steuerfrei. Seit 2020 gilt: Vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung ist nach §3 Nr. 19 EStG kein geldwerter Vorteil , sozialabgabenfrei und für die Firma voll als Betriebsausgabe absetzbar. Simmonds unterrichtet solche Firmenkurse seit 2004 und rechnet sie umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr. 21 UStG ab; die Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zu Ihrer Steuerberatung.
Steuerfrei nach §3 Nr. 19 EStG · 100 % Betriebsausgabe
Geldwerter Vorteil oder steuerfrei?
Nein – in der Regel nicht. Seit dem 1. Januar 2020 stellt §3 Nr. 19 EStG Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers ausdrücklich steuerfrei, wenn sie die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter verbessern. Ein Business-Englischkurs für Meetings, E-Mails, Telefonate oder Verhandlungen erfüllt diese Voraussetzung eindeutig. Das Ergebnis: keine Lohnsteuer, kein geldwerter Vorteil auf der Gehaltsabrechnung, keine Sozialabgaben.
Kein überwiegender Belohnungscharakter
Schon vor 2020 galt: Eine Schulung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers (R 19.7 LStR) ist gar kein Arbeitslohn. Wenn Ihr Vertriebsteam Englisch für internationale Kunden braucht, war und ist das steuerlich unproblematisch. §3 Nr. 19 EStG hat die Lage zusätzlich abgesichert: Auch Weiterbildung, die nicht arbeitsplatzbezogen ist, aber die Beschäftigungsfähigkeit verbessert, bleibt steuerfrei – solange sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter hat.
Einzige Stolperfalle: der Belohnungscharakter. Ein Sprachkurs als Incentive-Reise oder reine Prämie wäre steuerpflichtig. Ein regulärer Firmenkurs mit beruflichem Bezug – ob online, inhouse oder mit KI-Avatar-Training – ist es nicht. Praxis-Tipp: Rechnung auf das Unternehmen ausstellen lassen und den beruflichen Anlass kurz dokumentieren.
Auf einen Blick
Lohnsteuer: 0 € (§3 Nr. 19 EStG).
Sozialabgaben: 0 € (beitragsfrei).
Für die Firma: 100 % Betriebsausgabe.
Umsatzsteuer: Befreit (§4 Nr. 21 UStG).
Die drei Wege
Arbeitgeber zahlt den Kurs: Steuerfrei nach §3 Nr. 19 EStG, kein geldwerter Vorteil, keine Sozialabgaben, für die Firma 100 % Betriebsausgabe. Der Standardweg für Firmenschulungen – Teams von 2–30 Mitarbeitern.
Mitarbeiter zahlt selbst: Als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzbar, sofern beruflich veranlasst. Für Einzelpersonen, deren Arbeitgeber (noch) nicht zahlt.
Staatliche Förderung (QCG / Bildungsgutschein): Bis zu 100 % Kostenübernahme möglich – aber nur bei AZAV-zertifizierten Anbietern und mindestens 120 Unterrichtsstunden. Selten passend: typische Firmenkurse (20–40 Termine) reißen die 120-Stunden-Hürde nicht.
Wird ein Kurs staatlich gefördert?
Meist nicht – und das ist weniger schlimm, als es klingt. Die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) setzt einen AZAV-zertifizierten Träger und mindestens 120 Unterrichtsstunden voraus. Ein typischer Firmen-Englischkurs mit 20–40 Terminen erfüllt diese Hürde nicht. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zielt primär auf Arbeitssuchende, nicht auf beschäftigte Teams.
Der schnellere Weg für die meisten Firmen: Der Kurs ist ohnehin steuerfrei und voll absetzbar – die Steuerfreiheit nach §3 Nr. 19 EStG wirkt sofort, ohne Antrag, ohne Zertifizierungshürden, ohne Wartezeit. Für einzelne Mitarbeiter kann zusätzlich Bildungsurlaub interessant sein: In Niedersachsen und Berlin (dort 'Bildungszeit') besteht Anspruch auf 5 Tage pro Jahr für anerkannte Weiterbildung – sprechen Sie uns dazu gerne an.
Rechenbeispiel: 8 Mitarbeiter
Gruppenkurse werden pro Gruppe kalkuliert, nicht pro Person. Für Ihr Team erstellen wir nach dem kostenlosen Einstufungstest ein individuelles Angebot; Gruppenzahl, Niveau, Terminzahl und Dauer bestimmen den Umfang. Alle Preise netto; Sprachunterricht ist umsatzsteuerbefreit (§4 Nr. 21 UStG).
Die Firma setzt die tatsächlichen Kurskosten laut Angebot und Rechnung als Betriebsausgabe ab. Für Mitarbeiter gelten die genannten steuerlichen Voraussetzungen. Alle Preise netto; Sprachunterricht ist umsatzsteuerbefreit (§4 Nr. 21 UStG).
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung. Im Einzelfall klärt Ihr Steuerberater die Details. Stand: Juni 2026.
Drei Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
Bei einem Business-Englischkurs für Mitarbeiter sind alle drei der Normalfall
Der Arbeitgeber zahlt oder erstattet
Voraussetzung 1
Die Firma beauftragt den Kurs direkt oder erstattet die Kosten gegen Rechnung. Die Rechnung sollte auf das Unternehmen ausgestellt sein.
Die Weiterbildung verbessert die Beschäftigungsfähigkeit
Voraussetzung 2
Business Englisch für Meetings, Präsentationen, E-Mails oder branchenspezifische Fachsprache erfüllt das eindeutig – Englisch ist in Export-Branchen Kernkompetenz.
Kein überwiegender Belohnungscharakter
Voraussetzung 3
Der Kurs ist Weiterbildung, keine Prämie. Ein regulärer Firmenkurs mit Lernzielen und beruflichem Bezug ist sicher; eine 'Sprachreise als Bonus' wäre es nicht.
Preise und Konditionen
Transparente Preisgestaltung. Sprachunterricht ist umsatzsteuerbefreit (§4 Nr.21 UStG).
| Format | Dauer | Preis | Details |
|---|---|---|---|
| Online Einzelunterricht | 60 Min. | 65–70 € | 1:1, Zoom / Teams / Meet |
| Online Einzelunterricht | 90 Min. | 95–105 € | 1:1, Zoom / Teams / Meet |
| Präsenz Hannover | 90 Min. | 110 € | In unserem Büro in Hannover |
| Präsenz Berlin | 90 Min. | 120 € | In unserem Büro in Berlin |
| Inhouse im Unternehmen | nach Vereinbarung | auf Anfrage | Anfahrt im Angebot enthalten |
| Gruppen / Firmenkurse | nach Vereinbarung | auf Anfrage | Pro Gruppe kalkuliert, nicht pro Person |
Unsere Referenzen
- NORD Holding
- DHL
- Toyota
- Media Markt
- Deutsche Pop
Häufige Fragen
Ist ein Englischkurs für Mitarbeiter ein geldwerter Vorteil?+−
Kann unsere Firma den Englischkurs als Betriebsausgabe absetzen?+−
Fallen Sozialabgaben auf den Englischkurs an?+−
Können Mitarbeiter einen selbst bezahlten Englischkurs absetzen?+−
Wird ein Firmen-Englischkurs über das Qualifizierungschancengesetz gefördert?+−
Gilt die Steuerfreiheit auch für Online-Kurse und KI-Avatar-Training?+−
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